AGB

Fitness- und Gesundheitscenter Legefeld: Ihr Weg zu mehr Lebensfreude

1. Vertragsabschluss

1.1. Geltung der AGB

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge der Fitness Center Legefeld Betriebs GmbH (nachfolgend Fitness-
und Gesundheitscenter Legefeld genannt). Mitglieder sind Personen, die aufgrund eines mit dem Fitness- und Gesundheitscenter Legefeld

abgeschlossenen Mitgliedsvertrages zur Benutzung des Fitness- und Gesundheitscenter Legefeld nach Maßgabe des Mitgliedsvertrages
(nachfolgend: Mitgliedsvertrag) berechtigt sind.

1.2. Antrag und Vertragsschluss im Studio

Der Antrag auf Mitgliedschaft erfolgt im Studio durch Unterschrift des Mitglieds. Der Antrag ist ein bindendes Angebot des Antragstellers an das
Fitness- und Gesundheitscenter Legefeld zum Abschluss eines Mitgliedsvertrages mit dem Fitness- und Gesundheitscenter Legefeld. Mit Annahme
des Antrages durch das Fitness- und Gesundheitscenter Legefeld kommt der Mitgliedsvertrag zustande.

1.3. Anträge über die Website

Über die Website vom Fitness- und Gesundheitscenter Legefeld kann das Mitglied einen Antrag auf Mitgliedschaft stellen, indem der Interessent
das für ihn passende Mitgliedschafts- und Leistungspaket auswählt und anschließend die Schaltfläche kostenpflichtig bestellen auswählt. Die
Übermittlung stellt noch keinen Mitgliedsantrag dar und ist für die Vertragsparteien unverbindlich. Das Fitness- und Gesundheitscenter Legefeld
kann das Angebot annehmen, indem es den Vertragsabschluss per E-Mail bestätigt und dem Mitglied die Vertragsdaten zusendet. Dem Mitglied
steht das gesetzliche Widerrufsrecht zu, über das es bei Antragstellung gesondert belehrt wird.

1.4. Mitgliedsausweis

Der Antragsteller erhält im Studio bei Antragstellung bzw. beim ersten Studiobesuch nach Antragstellung einen Mitgliedsausweis (Mitgliedskarte,
Mitgliedsarmband oder Transponder), der ihm den Zutritt zum Studio ermöglicht. Dies begründet im Falle der Ablehnung seines Antrages oder
Beendigung seiner Mitgliedschaft keinen Anspruch auf (Neu-) Abschluss eines Vertrages oder zur Nutzung der Studios.

1.5. Jugendliche

Personen vor Vollendung des 14. Lebensjahres können nicht Mitglied werden. Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres kann ein
Mitgliedsvertrag nur mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter geschlossen werden.

2. Nutzung des Studios

2.1. Umfang der Studionutzung

Durch den Vertrag erhält das Mitglied nach Maßgabe der Vereinbarung auf dem Mitgliedsvertrag, dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und
der datenschutzrechtlichen Einverständniserklärung Zutritt zu dem Studio und ist berechtigt, dieses während der jeweiligen Öffnungszeiten zu
nutzen.

2.2. Kein Anbieten von gewerblichen Trainingsdienstleistungen

Das entgeltliche oder in sonstiger Weise gewerbliche Anbieten von Trainingsdienstleistungen im Studio ist nicht gestattet, sofern nicht
ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

2.3. Zutritt nur mit Mitgliedsausweis

Durch den Mitgliedsausweis erhält das Mitglied Zutritt zu dem Studio. Ohne Mitnahme des Mitgliedsausweises (bzw. Mitglieds-karte / –
transponder / -armband) ist der Zutritt in das Studio nicht möglich. Auf Verlangen des Studiopersonals ist der Mitgliedsausweis vorzuzeigen.

2.4. Hausordnung

Es gilt die im Studio ausgehändigte Hausordnung, die auch bei den Mitarbeitern der Theke eingesehen werden kann.

2.5. Weisungsberechtigung

Das Studiopersonal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios, der Ordnung und Sicherheit oder
Einhaltung der Hausordnung nötig ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.

2.6. Zusatzleistungen

Im vereinbarten monatlichen Mitgliedsbeitrag ist das Entgelt für die Inanspruchnahme von weiteren angebotenen Produkten und
Leistungenneben der Studionutzung nur enthalten, soweit dies auf dem Mitgliedsvertrag ausdrücklich vereinbart wurde.

3. Pflichten des Mitglieds

3.1. Umgang mit dem Mitgliedsausweis

Das Mitglied ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung des Mitgliedsausweises zu sorgen. Einen Verlust des Mitgliedsausweises hat das
Mitglied dem Fitness- und Gesundheitscenter Legefeld unverzüglich persönlich, telefonisch oder in Textform (z.B. per E-Mail) zu melden. Nach
Meldung des Verlusts wird der Mitgliedsausweis gesperrt und ab diesem Zeitpunkt das Mitglied von dem Risiko missbräuchlicher Verwendung des
Mitgliedsausweises (z. B. durch Dritte) befreit.

3.2. Gebühr bei Ausstellung eines Mitgliedsausweises

Soweit schriftlich nicht etwas anderes vereinbart ist, wird für die Ausstellung des Mitgliedsausweises eine Kaution in Höhe von 20,00 Euro inklusive
der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer fällig. Dies gilt auch für jede Ersatzkarte im Falle eines durch das Mitglied verschuldeten Verlustes oder
einer durch das Mitglied verschuldeten Beschädigung des Mitgliedsausweises. Weist das Mitglied im Falle der Ersatzausstellung nach, dass ein
geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, schuldet das Mitglied lediglich den nachgewiesenen Betrag. Der alte Mitgliedsausweis verliert
mit der Aktivierung der Ersatzkarte seine Gültigkeit.

3.3. Angabe einer E-Mail-Adresse / Änderungen von Mitgliedsdaten

Das Mitglied ist verpflichtet, dem Fitness- und Gesundheitscenter Legefeld bei Vertragsschluss eine aktuelle E-Mail-Adresse zur Verfügung zu
stellen, über die die Kommunikation mit dem Mitglied erfolgen kann. Das Mitglied erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass rechtlich
bedeutsame Erklärungen vom Fitness- und Gesundheitscenter Legefeld (z.B. Mahnungen, Erklärungen zu Änderungen der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen) entweder schriftlich per Post an die von ihm zuletzt angegebene Postanschrift oder elektronisch per E-Mail an die von ihm
zuletzt genannte E-Mail-Adresse zugestellt werden können. Das Mitglied hat jede Änderung vertragsrelevanter Daten, insbesondere Name,
Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung etc., dem Fitness- und Gesundheitscenter Legefeld unverzüglich mitzuteilen.

3.4. Unübertragbarkeit der Mitgliedschaft / Verbot der Weitergabe des Mitgliedsausweises/ Identitätskontrolle

Die Mitgliedschaft beim Fitness- und Gesundheitscenter Legefeld ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied ist daher
verpflichtet, den Mitgliedsausweis ausschließlich persönlich zu verwenden und nicht Dritten zur Nutzung zu überlassen. Um sicherzustellen, dass
der Mitgliedsausweis nur vom Mitglied persönlich genutzt wird, kann das Fitness- und Gesundheitscenter Legefeld von dem Mitglied ein aktuelles
Foto erstellen und speichern. Sollte das Mitglied sich nicht ablichten lassen wollen, behält sich das Fitness- und Gesundheitscenter Legefeld vor,
die Identität des Mitglieds vor dessen Zutritt zum Studio durch eine Kontrolle des Personalausweises zu überprüfen. Im Falle eines
nachgewiesenen schuldhaften Verstoßes gegen diese Vereinbarung verpflichtet sich das Mitglied zur Zahlung eines Schadenersatzes in Höhe von
300 €.

3.5. Konsumverbote / verbotene Gegenstände

Es ist dem Mitglied untersagt, in einem Studio zu rauchen sowie alkoholische Getränke oder Suchtgifte zu konsumieren oder die Nutzung des
Studios unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss aufzunehmen. Ferner ist es dem Mitglied untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die
nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, Suchtgifte und/oder sonstige Mittel, welche die körperliche
Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollen (z. B. Anabolika), sowie alkoholische Getränke in das Studio mitzubringen. In gleicher Weise ist es
dem Mitglied untersagt, vorstehend genannten Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten in den Studios anzubieten, zu verschaffen, zu
überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen.

4.Fälligkeit des Mitgliedsbeitrages und Zahlungsverzug

4.1. Fälligkeit der Beiträge

Ist auf dem Mitgliedsvertrag ein einmaliger Mitgliedsbeitrag vereinbart, wird dieser am Tag des Zustandekommens des Vertrages fällig. Sind auf
dem Mitgliedsvertrag monatliche oder wöchentliche Mitgliedsbeiträge vereinbart, werden diese Mitgliedsbeiträge jeweils im Voraus am Monatsersten für den jeweiligen Kalendermonat (Teilleistungszeitraum) oder wöchentlich fällig, soweit vertraglich nicht etwas anderes vereinbart
ist. Der Mitgliedsbeitrag für den ersten anteiligen Kalendermonat nach Vertragsabschluss wird zusammen mit der Aktivierungsgebühr für den
Mitgliederausweis am Tag des Zustandekommens des Vertrages fällig.

4.2. Preisanpassungsrecht

Sind auf dem Mitgliedsvertrag monatliche Mitgliedsbeiträge vereinbart, ist das Fitness- und Gesundheitscenter Legefeld berechtigt, den
monatlichen Mitgliedsbeitrag zu erhöhen, wenn sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz erhöht, wobei sich die Erhöhung des Mitgliedsbeitrags auf
den erhöhten Umsatzsteuersatz beschränkt. Das Fitness- und Gesundheitscenter Legefeld wird das Preiserhöhungsrecht durch Erklärung in
Textform (§ 126b BGB) ausüben. Die Preiserhöhung wird ab dem auf den Zugang der Erklärung folgenden Kalendermonat wirksam. Soweit sich die
gesetzliche Umsatzsteuer ermäßigt, ermäßigt sich der monatliche Mitgliedsbeitrag entsprechend. Die Ermäßigung tritt mit der Verringerung der
Umsatzsteuer ein.

4.3. Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren

Das Mitglied ist verpflichtet, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen, um die Mitgliedsbeiträge und die Kaution für den Mitgliedsausweis zu
begleichen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Das Mitglied wird dem Fitness- und Gesundheitscenter Legefeld hierfür ein
schriftliches SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Bankkonto die jeweils erforderliche Deckung
für die Belastung mit fälligen Mitgliedsbeiträgen und Kaution aufweist. Das Fitness- und Gesundheitscenter Legefeld ist berechtigt, die Beiträge
selbst oder durch einen beauftragten Dritten einzuziehen.

4.4. Zahlungsverzug

Befindet sich das Mitglied in Zahlungsverzug, behält sich das Fitness- und Gesundheitscenter Legefeld das Recht vor, dem Mitglied Verzugskosten
in Rechnung zu stellen, wenn diese Kosten vom Mitglied schuldhaft verursacht wurden. Hierunter fallen neben Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe
auch die Kosten einer entsprechenden Rechtsverfolgung, insbesondere Mahn- und Inkassokosten, Gerichtsgebühren und Rechtsanwaltskosten.
Sind auf dem Mitgliedsvertrag monatliche oder wöchentliche Mitgliedsbeiträge vereinbart und befindet sich das Mitglied mit der Zahlung eines
Betrages, der zwei Monatsbeiträgen entspricht, in Verzug, ist das Fitness- und Gesundheitscenter Legefeld berechtigt, den Vertrag
außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. In diesem Falle ist das Fitness- und Gesundheitscenter Legefeld berechtigt, neben den
Verzugskosten nach dieser Ziffer einen weiteren Schadenersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen. Befindet sich das
Mitglied in Zahlungsverzug, ist das Fitness- und Gesundheitscenter Legefeld bis auf weiteres berechtigt, dem Mitglied den Zutritt zum Studio zu
verweigern.

5. Vertragslaufzeit, Kündigung, Stilllegung

5.1. Erstlaufzeit / Verlängerung

Der Vertrag hat zunächst die auf dem Mitgliedsvertrag angegebene feste Erstlaufzeit (nachfolgend: Erstlaufzeit). Wird der Vertrag nicht rechtzeitig
vom Mitglied oder vom Fitness- und Gesundheitscenter Legefeld spätestens 3 Monate vor dem jeweiligen Vertragsende gekündigt, verlängert sich
die Vertragslaufzeit jeweils um 12 Monate. Die ordentliche Kündigungsfrist beträgt 3 Monate im Voraus zum Ende der Vertragslaufzeit. Für das
Mitglied gilt Ziffer 5.4. dieser AGB.

5.2. Vorübergehende Stilllegung des Vertrages

Der Mitgliedsvertrag kann bei einer Schwangerschaft, einer Krankheit mit Bestätigung eines Ärztlichen Attest von mindestens 4 Wochen oder bei
einem Auslandsaufenthalt von mindestens 4 Wochen vorübergehend stillgelegt werden. Die Stilllegung ist von dem Mitglied nachzuweisen. Die
Restlaufzeit des Mitgliedsvertrages verlängert sich hierdurch automatisch um die Zeit der Unterbrechung. Die beabsichtigte Stilllegung ist dem
Fitness- und Gesundheitscenter Legefeld mindestens fünf Werktage vor dem Beginn der Stilllegung durch das Mitglied gemäß Ziffer 5.4.
dieser AGB bekannt zu geben. Für die Dauer der Stilllegung ist das Mitglied von der Zahlung der im Stilllegungszeitraum fälligen Mitgliedsbeiträge
befreit und kann im Gegenzug keine Leistungen vonm Fitness- und Gesundheitscenter Legefeld in Anspruch nehmen. Im Falle einer Stilllegung
verschiebt sich der Zeitpunkt der nächstmöglichen Vertragsbeendigung durch ordentliche Kündigung der Mitgliedschaft um die Dauer der
Stilllegung auf einen entsprechend späteren Zeitpunkt. Ein Anspruch auf Stilllegung besteht nicht, wenn der Vertrag bereits gekündigt ist oder das
Fitness- und Gesundheitscenter Legefeld zu einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt ist. Die Stilllegungsgebühr beträgt 9 € pro
Monat.

5.3. Erklärung der Kündigung, Anzeige der Stilllegung durch das Mitglied

Jede Kündigung oder beabsichtigte Stilllegung ist durch das Mitglied unter Angabe der Mitgliedsnummer gegenüber der Fitness Center Legefeld

Betriebs GmbH, In den Weingärten 27, 99428 Weimar, per Brief, per Fax (z. Zt. +49 (0)3643/415430) oder per E-Mail an die offizielle E-Mail-
Adresse (z.Zt. info@fitnesscenter-legefeld.de) in Textform zu erklären bzw. anzuzeigen.

6. Haftung

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet das Fitness- und Gesundheitscenter Legefeld nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten)
und in diesen Fällen der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Kardinalpflichten sind
solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig
vertrauen darf. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung vom Fitness- und Gesundheitscenter Legefeld auf

Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzungen auch im Falle des Verschuldens von Erfüllungsgehilfen vom Fitness-
und Gesundheitscenter Legefeld gelten. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt nicht für Verletzungen von Leib, Leben und Gesundheit sowie bei

Ansprüchen nach Produkthaftungsgesetz.

7. Schlussbestimmungen und Sonstiges

7.1. Keine Teilnahme an Verfahren gemäß Verbraucher-Streitbeilegungsgesetz

Das Fitness- und Gesundheitscenter Legefeld ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle gem. Verbraucherstreitbeilegungsgesetz teilzunehmen.

7.2. Änderungen dieser AGB

Das Fitness- und Gesundheitscenter Legefeld ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Ausnahme der Hauptleistungspflichten
mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Hauptleistungspflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des
Mitgliedsvertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen. Das Fitness- und
Gesundheitscenter Legefeld wird das Mitglied über die Änderungen in Kenntnis setzen, dem Mitglied Gelegenheit geben, den Änderungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Inkenntnissetzung zu widersprechen, und besonders darauf hinweisen, dass die Änderungen bei
Ausbleiben eines Widerspruchs wirksam werden.

7.3. Aufrechnungsverbot

Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen das Fitness- und Gesundheitscenter Legefeld
aufrechnen.

7.4. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Mitgliedsvertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie
dessen übrige Bestimmungen unberührt.

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